Erstberatung

Analyse

Eine Entschuldung ist nur zielführend, wenn keine neuen Schulden entstehen. In der Erstberatung analysiere ich Ihre wirtschaftliche Situation und erstelle mit Ihnen einen Haushaltsplan. Dieser zeigt, ob Sie sich weiter verschulden, wo Einsparmöglichkeiten bestehen und welche Angebote ich den Gläubigern unterbreiten kann.

Schutzmaßnahmen vor Zwangsvollstreckungen

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich Pfändung, insbesondere dem Schutz vor Kontopfändungen. Ich berate Sie umfassend zum Thema Pfändungsschutzkonto und wie Sie mit ihrem monatlichen Freibetrag umgehen müssen. Bei Bedarf erstellen wir Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung über einen erhöhten Freibetrag.

Erklärung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Wir zeigen Ihnen auf, wie Ihre Schulden gelöst werden können und erklären Ihnen ausführlich, wie die weiteren Schritte aussehen. Bereits in der Erstberatung haben Sie unsere Einschätzung, ob eine Entschuldung über einen Ratenzahlungsplan zumindest realistisch ist, oder ob Sie nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren aus den Schulden führt.

Ihre Mitarbeit

Sie bekommen von uns mitgeteilt, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht. Oftmals bestehen noch Verträge, die Sie nicht mehr benötigen und aus denen noch monatliche Zahlungspflichten entstehen. Hier müssen Kündigungen erfolgen. In einigen Fällen ist es zur Ermittlung fehlender Gläubiger sinnvoll,  eine Anfrage bei der Schufa oder beim örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher zu stellen. In diesen Fällen bin ich auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Sie werden von mir klare Aufgaben in Form einer To-Do-Liste erhalten.

Auftragserteilung

Sie alleine bestimmen, wie es weiter gehen soll. Wenn Sie unsere Hilfe bei der Lösung Ihres Schuldenproblems in Anspruch nehmen möchten, übertragen Sie uns am Ende der Beratung die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Durch die Unterschrift unter die Vollmacht geben Sie diese Aufgaben vollständig an uns ab. Für die Dauer unserer Tätigkeit entfällt für Sie das Verhandeln mit einzelnen Gläubigern über Ratenzahlungen oder das Unterschreiben von Schuldanerkenntnissen oder Vergleichsvereinbarungen.