15 Jahre 
 Erfahrung 

Fachanwältin für Insolvenzrecht Christine Wesche

Über 3.500 Mandanten aus dem Großraum Karlsruhe konnte ich in den letzten 15 Jahren den Weg aus den Schulden aufzeigen.

Meine Qualifikation

Mit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2001 habe ich mich auf das Insolvenzrecht und die Schuldenberatung spezialisiert. Seit 2014 darf ich den Titel Fachanwältin für Insolvenzrecht tragen. Damit bin ich verpflichtet, mich regelmäßig für Sie fachlich weiterzubilden.

Individuelle Hilfe

Mir ist wichtig, mit jeden Mandanten eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten. Meine langjährige Erfahrung zeigt mir, dass kein Fall dem anderen gleicht.

Sicherheit durch einen Rechtsanwalt

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht darf ich Sie in allen Phasen einer Insolvenz beraten.

Der oft verwendete Begriff „Schuldnerberatung“ ist keine rechtlich geschützte Bezeichnung und kein Qualitätsmerkmal. Jeder kann sich, ungeachtet seiner beruflichen Eignung, so bezeichnen.

Im Internet werden zahlreiche Beratungsangebote veröffentlicht. Nicht immer ist ersichtlich, wer hinter den Seiten steht, und ob Sie hier tatsächlich qualifizierte Beratung erhalten. Nicht jeder, der als Schuldnerberater auftritt, hilft Ihnen weiter.

»Ich habe immer wieder Mandanten, die auf eine unseriöse Beratungsstelle herein gefallen sind und viel Geld für wenig Hilfe bezahlt haben.«

Anhaltspunkte für unseriöse Schuldnerberater sind:

  • Eine gewerbliche Schuldenberatung lockt Sie mit einer kostenlosen Erstberatung.
  • Sie erhalten keine Hinweise auf staatliche Finanzierungshilfen.
  • Das erste Gespräch findet durch einen »Außendienstmitarbeiter« in Ihrer Privatwohnung statt.
  • Die Schuldnerberatung ist keine anerkannte Stelle im Sinne der Insolvenzordnung.
  • Es wird mit einem externen Rechtsanwalt kooperiert, der nicht ortsansässig und für Sie unerreichbar ist.
  • Das Beratungshonorar wird nicht klar ausgewiesen.
  • Sie sehen nicht, wieviel Geld Sie dem Schuldenberater und wieviel Geld Sie den Gläubigern bezahlen.
  • Ihnen werden keine Gläubigerlisten, Schreiben an die Gläubiger oder Ratenzahlungspläne vorgelegt.