Warum eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?
Die Insolvenzordnung schreibt Ihnen vor, dass Sie vor Beantragung eines Insolvenzverfahrens zunächst eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Ihren Gläubigern durchführen müssen. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ist ein Ratenzahlungsplan mit allen Gläubigern. Es soll wie ein Werkzeug eingesetzt werden und dient der Klärung, ob Sie es ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren schaffen, aus Ihren Schulden heraus zu kommen.
Muß ich meine Schulden vollständig zahlen?
Es ist nicht erforderlich, dass die Gläubiger bei einem solchen Einigungsversuch ihre Forderung vollständig bezahlt bekommen. Bei fast allen Verhandlungen mit den Gläubigern wird darauf abgezielt, dass nur ein Teil der Forderung bezahlt werden soll und von den Gläubigern der fehlende Teil erlassen wird. Man spricht hier häufig von einem „Vergleich“, da beide Seiten auf einen Teil ihrer Position verzichten und dem anderen etwas entgegenkommen. Gläubiger und Schuldner treffen sich irgendwo in der Mitte.
Wie lange dauert das?
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung kann in einfachen Fällen zwei bis drei Monate dauern. Ich habe auch Fälle, in denen sich die Verhandlungen mit den Gläubigern und die Klärung der offenen Fragen über ein Jahr und länger erstrecken.
Wann ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung erfolgreich?
Wenn alle Gläubiger mit der angebotenen Rate einverstanden sind, dann war die außergerichtliche Schuldenbereinigung erfolgreich. Sie müssen keine Insolvenz beantragen, sondern zahlen Ihren Gläubigern per Dauerüberweisung eine monatliche Rate.
Wann muss ich eine Verbraucherinsolvenz beantragen?
Wenn der Ratenzahlungsplan von der überwiegenden Mehrheit Ihrer Gläubiger abgelehnt wurde, dann ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung aussichtslos. Es steht nach dem Ergebnis fest, dass Sie es nicht aus eigener Kraft schaffen, aus den Schulden heraus zu kommen.