Im ersten Telefongespräch klären wir, ob Sie Aussicht auf staatliche Beratungshilfe haben. Dies ist für Sie kostenlos.

Kosten unserer Tätigkeit

Wenn Sie keine Beratungshilfe erhalten, schließen Sie mit uns eine Honorarvereinbarung ab. Die Höhe des Honorars und des Leistungsumfangs klären wir mit Ihnen individuell vor dem Erstgespräch.

Unsere Vergütung können Sie in monatlichen Raten begleichen.

Beratungshilfe
Der Staat hilft mit

Mandanten mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, die Insolvenzberatung bei einem Rechtsanwalt über einen Beratungshilfeschein zu finanzieren. Die Beratungshilfe ist kostenlos. Ihrem Rechtsanwalt müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von 15,- Euro bezahlen. Dies gilt nicht für Unternehmer.